22.
2010
Die meisten Menschen wissen, dass die Schufa ihre Daten speichert und auf Anfrage an Untermehmen und Dienstleister weitergibt. Doch wie kann man eine Auskunft einholen und einen negativen Schufaeintrag löschen lassen?
Immer mehr Unternehmen und Dienstleister möchten sich vor einem Geschäftsabschluss über ihre Kunden informieren und deren Bonität und Zahlungsmoral beurteilen. Deshalb holen sie Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien ein und fragen die Einträge bei der Schufa ab. Bei Abschluss eines Handyvertrages werden die Schufaeinträge routinemäßig überprüft. Der Kunde weiß oft gar nicht genau, welche Einträge die Schufa über ihn gespeichert hat, und wer diese Daten angefordert hat. Auch bei der Beantragung eines Kredites oder bei Abschluss eines Ratenkaufvertrages kommt es oft zu Ablehnungen, die mit negativen Schufaeinträgen begründet werden. Welche Rechte hat der Verbraucher im Hinblick auf die Speicherung und Abfrage seiner Daten und kann er einen Schufaeintrag löschen lassen?
Es ist möglich, eine Schufa-Auskunft zu beantragen. Dafür entstanden bisher Kosten, doch ab diesem Jahr ist die Schufa gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage einmal jährlich kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Der Antragsteller muss sich legitimieren und dem Antrag eine Ausweiskopie beifügen. Die Auskunft wird dann von der Schufa schriftlich erteilt. Es ist empfehlenswert, das Schreiben gründlich zu prüfen, denn es kommt vor, dass fehlerhafte Angaben enthalten sind. Neben früheren Namen sind auch die Anschriften der letzten Jahre aufgeführt. Ebenso enthält die Schufa-Auskunft Angaben über laufende und abgeschlossene Kredite sowie Ratengeschäfte. Vorhandene Girokonten sind detailliert aufgeführt. Sind diese beispielsweise nicht mehr aktuell oder gekündigt, kann man den betreffenden Schufaeintrag löschen lassen. Dazu genügt ein Schreiben an die Schufa, diese setzt sich mit dem Kreditinstitut in Verbindung und prüft den Sachverhalt. Die fehlerhaften Einträge werden dann gelöscht. Negative Einträge wie Pfändungen oder unerfüllte Forderungen sind ebenfalls bei der Schufa eingetragen und bewirken eine negative Beurteilung der Bonität. Die Schufa-Auskunft gibt Auskunft, welche Unternehmen eine Bonitätsauskunft angefordert haben. Zusätzlich ist ein mathematisch-statistisch berechneter Wert aufgeführt, der angibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kunde einen Kredit abzahlen kann.