25.
2010
Wer über ein Einkommen verfügt, der muss darauf auch Steuern zahlen. Für die Festlegung dieses Steuersatzes gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Deutschland gilt als Einkommensteuertarif der progressive Tarif.
Auch wenn Steuerhinterzieher im Moment in aller Munde sind – der überwiegende Teil der Deutschen bezahlt seine Steuern ordnungsgemäß. Eine der wichtigsten und bekanntesten Steuern ist die so genannte Einkommensteuer. Insgesamt fast 40 Prozent des gesamten deutschen Steueraufkommens werden durch diese Steuer bestritten. Erhoben wird diese Art der Steuer unter anderem als Bauabzugsteuer, als Aufsichtsratsteuer, als Kapitalertragsteuer oder als Lohnsteuer. Letztere Form ist in Deutschland vermutlich die bekannteste. Als Grundlage für die Berechnung dient das zu versteuernde Einkommen, die Rechtsgrundlage ist das deutsche Einkommensteuergesetz.
In den verschiedenen europäischen Ländern wird der jeweilige Einkommensteuertarif sehr unterschiedlich gehandhabt. Neben Stufentarifen gibt es auch noch die so genannte Flat Tax, den regressiven Tarif, die duale Einkommensteuer oder den progressiven Tarif. Der Einkommensteuertarif in Deutschland wird mit Hilfe des progressiven Tarifs berechnet. Konkret bedeutet dies: Je höher das zu versteuernde Einkommen einer Person ist, desto höher steigt auch der Einkommensteuertarif. Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 8.000 Euro liegt der effektive Steuersatz bei 0,3 Prozent, während er bei einem zu versteuernden Einkommen von 12.000 Euro bereits bei 6,2 Prozent liegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 96.000 Euro schließlich liegt der effektive Steuersatz bei rund einem Drittel des Einkommens, nämlich bei 33,6 Prozent.
Seit dem Jahr 2007 gibt es bei der Einkommensteuer insgesamt fünf Tarifzonen, die sich nach dem zu versteuernden Einkommen richten. Liegt dieses Einkommen jährlich nicht höher als insgesamt 8004 Euro, so muss keine Einkommensteuer bezahlt werden, da diese Summe vom so genannten Grundfreibetrag gedeckt wird. Das obere Ende der Skala wird von der Tarifzone 5 begrenzt. Diese greift allerdings erst ab einem zu versteuernden Einkommen von etwas über 250.000 Euro für Ledige und etwas über 500.000 Euro für Verheiratete und wurde ebenfalls 2007 eingeführt. Im Volksmund hat sich für diesen Steuertarif der Begriff „Reichensteuer“ durchgesetzt. Der Eingangsteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 14 Prozent.