09.
2010
Wer über einen längeren Zeitraum die monatlichen Raten für ein Hypothekendarlehen nicht bezahlen kann, den erwartet die Zwangsversteigerung der eigenen vier Wände. Ein gravierender Eingriff in die Lebensverhältnisse.
Am Anfang steht der Traum von den eigenen vier Wänden. Das richtige Haus oder die schöne Eigentumswohnung wurden gefunden - eine Bank oder Sparkasse hat die Immobilie finanziert. Doch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümer bleiben nicht in allen Fällen über einen langen Zeitraum stabil - eine Immobilienfinanzierung dauert in der Regel annähernd 30 Jahre. Fällt in diesen Zeitraum eine Trennung der Partner oder verändert Arbeitslosigkeit die familiäre Einkommenssituation - dann kann es schnell eng werden mit der Immobilienfinanzierung.
Denn die finanzierende Bank oder Sparkasse hat sich über das Hypothekendarlehen abgesichert, indem die Immobilie als Sicherheit für die Bank dient. Stocken die monatlichen oder vierteljährlichen Ratenzahlungen nachhaltig, wird die Bank über kurz oder lang die Zwangsversteigerung betreiben. Dazu braucht sie keinen Zwangstitel über das Amtsgericht, denn mit der Hypothekenbestellung hat sich der Kreditnehmer bereits der Zwangsvollstreckung unter sein gesamtes Vermögen unterworfen, falls er nicht pünktlich zahlt.
Monatlich erscheinen in Deutschland Informationsbroschüren mit den Terminen der Zwangsversteigerungen an allen Amtsgerichten in Deutschland, auch über die Internetseiten der Amtsgerichte sind solche Termine einzusehen. Was des einen Leid ist, kann des anderen Freude sein. Denn eine Immobilie wird nach dem Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen bewertet und bei 50 oder gar 70 % unter dem Wert des Verkehrsgutachtens versteigert. Dabei können für den ursprünglichen Besitzer herbe Verluste entstehen. Denn dann ist die Immobilie verloren und ein Schuldenberg bleibt, wenn der Versteigerungserlös nicht die verbliebene Finanzierungsschuld deckt.
Droht eine Zwangsversteigerung, ist es besser, mit der Bank im Gespräch zu bleiben und einen freihändigen Verkauf der Immobilie zu betreiben. Dann bestehen Aussichten, zu realen Marktkonditionen zu verkaufen und einen besseren Erlös zu erzielen, als bei einer Zwangsversteigerung. Ist diese aber nicht zu umgehen, muss neu angefangen werden, oft ist eine Privatinsolvenz nicht zu vermeiden.