22.
2010
Unternehmen haben gegenüber Verbrauchern der Vorteil, dass sie ihre eingenommene Umsatzsteuer mit bezahlter Vorsteuer verrechnen können. Je nach Geschäft ergibt sich dabei eine Umsatzsteuer Erstattung.
Als Verbraucher zahlt man, je nach erworbenem Produkt, in Deutschland eine Umsatzsteuer von 7 % oder 19 %. Der Steuersatz von 7 % sollte dabei ursprünglich für Güter des täglichen Gebrauchs gelten. Mittlerweile zählen aber auch viele andere Waren und Dienstleistungen dazu, für die nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt wird. Dies treibt teilweise interessante Stilblüten, denn so wird Kaffeepulver anders besteuert als fertiger Kaffee, der zum Beispiel in einem Café oder Restaurant verkauft wird. Gleiches gilt teilweise bei Obst, da Äpfel ermäßigt und Apfelsaft voll mit 19 % besteuert wird. Für den Verbraucher ist die Höhe der Steuersätze interessant, da sich dadurch der Preis ändert. Würden Äpfel also wie Apfelsaft in Zukunft voll besteuert, käme dies einer saftigen Preiserhöhung gleich.
Für Unternehmer ergibt sich dabei noch ein anderer Aspekt, denn Unternehmen haben Anspruch auf eine Umsatzsteuer Erstattung. Diese Erstattung kann geltend gemacht werden für Produkte und Dienstleistungen, die ein Unternehmen einkauft. Dies lässt sich am einfachsten an einem Beispiel erklären. Ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt, muss die dafür benötigten Komponenten einkaufen und zahlt dafür auch Umsatzsteuer. Dies ist die sogenannte Vorsteuer. Wenn das Unternehmen nun das aus den Komponenten hergestellt Produkt verkauft, muss auch der Käufer dafür Umsatzsteuer bezahlen. Ist der Käufer ein Verbraucher, zahlt er die volle Umsatzsteuer aus eigener Tasche. Ist der Käufer ein Unternehmen, zahlt dieses wiederum Vorsteuer, die es sich vom Finanzamt zurückholen kann. Der erste Produzent in diesem Beispiel hat Komponenten für einen bestimmten Betrag eingekauft und dafür die volle Umsatzsteuer als Vorsteuer bezahlt. Beim Verkauf hat er ebenfalls die volle Umsatzsteuer eingenommen, muss diesen Betrag jetzt aber nicht in voller Höhe an das Finanzamt abführen. Denn ein Unternehmen kann die eingenommene Umsatzsteuer mit der ausgegebenen Vorsteuer verrechnen. Wenn also in einem Monat mehr ausgegeben als eingenommen wurde, erhält der Unternehmer eine Umsatzsteuer Erstattung in Höhe der Differenz zwischen ausgegebener und eingenommener Umsatzsteuer.